Staatsverträge über Rechtshilfe und Vollstreckung sowie über andere Materien des swischenstaatlichen Rechtsverkehrs in Zivilrechtssachen; insbesondere Armenrecht, Beglaubigung, Prozesskostensicherheitsleistung, gerichtliche Zuständigkeit und Schiedsgerichtbarkeit, nach dem Stande vom 1. Jänner 1964 / Hrsy. und mit Anmerkungen versehen von Dr. Viktor Hoyer und Dr. Roland Loewe. (Manzsche Ausgabe der Österreichischen Gesetze [grosse Ausgabe], 35a)