Das Abschlussverfahren völkerrechtlicher Verträge der Europäischen Wirtschfasgemeinschaft; die funktionelle Zuständigkeit der Organe der EWG beim Abschluss von Zoll- und Handelsabkommen, Assoziierungsverträgen und Beitrittsabkommen mit dritten Staaten. (Schriften zum Völkerrecht, Bd. 29)
Das Abschlussverfahren völkerrechtlicher Verträge der Europäischen Wirtschfasgemeinschaft; die funktionelle Zuständigkeit der Organe der EWG beim Abschluss von Zoll- und Handelsabkommen, Assoziierungsverträgen und Beitrittsabkommen mit dritten Staaten.