Die Schiedsgerichtsbarkeit als Mittel internationaler Streitschlichtung; zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten auf der Grundlage der Achtung vor dem Rechte. (Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 63)
Die Schiedsgerichtsbarkeit als Mittel internationaler Streitschlichtung; zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten auf der Grundlage der Achtung vor dem Rechte.
(Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 63)