Deutsches Arzneibuch. DAB 7. Hrsg. vom Minister für Gesundheitswesen auf Grund des Sektion 15 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes vom 5. Mai 1964 (Gesetzblatt I, Seite 101).
"Im Auftrage des Ministeriums für Gesundheitswesendurch das Staatliche Institut für Arzneimittelprüfung Berlin--jetzt Deutsches Institut für Arzneimit...
"Im Auftrage des Ministeriums für Gesundheitswesendurch das Staatliche Institut für Arzneimittelprüfung Berlin--jetzt Deutsches Institut für Arzneimittelwesen--gemeinsam mit der Deutschen Arzneibuchkommission, in Zusammenwirken mit ... Instituten ... Apothekern ... sowie Wissenschaftlern ... fertiggestellt. "