Die Behandlung der Heranwachsenden (18-20, resp. 18-21 Jährigen) im Strafrecht, im Hinblick auf die bevorstehende Teilrevision des schweizerischen Strafgesetzbuches.
Die Behandlung der Heranwachsenden (18-20, resp. 18-21 Jährigen) im Strafrecht, im Hinblick auf die bevorstehende Teilrevision des schweizerischen Strafgesetzbuches.