Die arglistige Prozesspartei; Beitrag zur rechtstheoretischen Präzisierung eines Verbotes arglistigen Verhaltens im Erkenntnisverfahren des Zivilprozesses. (Schriften zum Prozessrecht, Bd. 9)
Die arglistige Prozesspartei; Beitrag zur rechtstheoretischen Präzisierung eines Verbotes arglistigen Verhaltens im Erkenntnisverfahren des Zivilprozesses.