Gesetze für die Studirenden auf der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin : Zufolge Abschnitt VI. §. 7. 12 der Königlichen Universitäts-Statuten unter Beifügung der übrigen gesetzlichen Bestimmungen, welche die Verhältnisse der Studirenden betreffen, besonders zusammengestellt.