Ein schrifft Philippi Melanchthonis an ein erbare Stadt, von anrichtung der Latinischen Schuel, Nützlich zu lesen
Leonhardi Aretini de studiis et letteris ad illustrem dominam baptistam de malatesta tractatulus, Liptzick 1496 ; Jacobi Purliliarum Comitis de generosa liberorum educatione libellus, Tarvisii 1492
Herzog Ernst's des Frommen Special- und sonderbahrer Bericht : wie nechst Göttlicher verleyhung, die Knaben und Mägdlein auff den Dorffschafften, und in den Städten die unter dem untersten Hauffen der Schul-Jugend begriffene Kinder im Fürstenthumb Gotha Kurtz und nützlich unterrichter werden können und sollen
Gründliches Bedenken : von verschiedenen, theils offenbahren, theils nicht allerdings bekandten Mißbräuchen, so geraume Zeit hero in die Schulen eingerissen, und überhand genommen, auch wie die Sach eigentlicher und mit besserer Manier möchte eingerichtet werden (Grundlinien einer Didactik, "absonderlich die lateinische Sprache betreffend." Anonym) Augspurg 1693 : nebst Anmerkungen und Inhaltsangabe vom Herausgeber
Desiderius Erasmus von Rotterdam : Vortrag über die Nothwendigkeit, die Knaden gleich von der Geburt an in einer für Freigeborne würdigen Weise fittlich und wissenschaftlich ausbilden zu lassen : Uebersetzung und Erläuterung der Declamatio de pueris ad virtutem ac literas liberaliter instituendis idque protinus a nativitate vom Jahre 1529, nach der Leydener Ausgabe
Martin Luthers : eine Predigt, das man kinder zur Schulen halten solle : Wittemberg 1530
Wie man die jugendt in güten sitten und Christenlicher zucht uferziehen unnd leeren sölle, ettliche kurtze underwysung, durch Huldrychen Zuinglin beschriben : gedruckt zü Zürich by Christoffel Froschouer 1526. Jar. : nebst Anmerkungen, und einer Textprobe sammt Nachbildung des Titelbildes der Basler(?) deutschen Ausgabe dieser Schrift vom Jahre 1524
Herzog Ernst's des Frommen Special- und sonderbahrer Bericht : wie nechst Göttlicher verleyhung, die Knaben und Mägdlein auff den Dorffschafften, und in den Städten die unter dem untersten Hauffen der Schul-Jugend begriffene Kinder im Fürstenthumb Gotha Kurtz und nützlich unterrichter werden können und sollen
Wie junge fursten und grosser herrnn kinder rechtschaffen instituirt und unterwisen--mögen werden, auß trefflichen Authoribus auffs kurtzest gezogen--, Authore Reinhardo Lorichio Hadamario, anno 1537
Eine Predigt Martin Luthers, das man kinder zur Schulen halten solle : Wittemberg 1530 ; Von Schulen, Letzter Abschnitt aus dem Unterricht der Visitatorn--itzt durch D. Martin Luther corrigiert : Wittemberg 1538
An die Radherrn aller stedte deutsches lands : das sie Christliche schulen auffrichten vnd hallten sollen
Des Durchläuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herzen, Herren Augusti, Herzogen zu Brunswyg und Lünäburg, zc. Schul-Ordnung, Wy es nemlich mit Institution der Jugend in S. Fürstl. Gn. Fürstentümeren, Graf, Herzschaften und Landen unveränderlich zu Halten